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Finanzbuchhaltung

Das Führen einer kaufmännischen Buchhaltung wird beim Eintrag ins Handelsregister zur Pflicht. Auch wenn die Pflicht für eine Einzelfirma mit weniger als CHF 100'000 Jahresumsatz nicht besteht, macht es durchaus Sinn eine kaufmännische Buchhaltung zu führen. Denn schliesslich will man ja wissen, ob sich der Einsatz gelohnt hat.

Zur kaufmännischen Buchführung gehört neben der Erfassung sämtlicher Belege die Abrechnung der Mehrwertsteuer. Die MwSt beruht auf dem System der Selbstveranlagung.









Buchhaltung
Roger Kaiser

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