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Finanzbuchhaltung
Das Führen einer kaufmännischen Buchhaltung wird beim Eintrag ins Handelsregister zur Pflicht.
Auch wenn die Pflicht für eine Einzelfirma mit weniger als CHF 100'000 Jahresumsatz nicht besteht, macht es durchaus
Sinn eine kaufmännische Buchhaltung zu führen. Denn schliesslich will man ja wissen, ob sich der Einsatz gelohnt hat.
Zur kaufmännischen Buchführung gehört neben der
Erfassung sämtlicher Belege die Abrechnung der Mehrwertsteuer. Die
MwSt beruht auf dem System der Selbstveranlagung.
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Buchhaltung
Roger Kaiser
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